Aus- und Weiterbildung


BZK - Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft

Mönchstraße 48, 18439 Stralsund


Bitte erstellen Sie die Lehrverträge über das neue Online-Formular auf der Homepage der Handwerkskammer OMV:

https://www.hwk-omv.de/18,0,lvform.html (bitte verwenden Sie keine alten Vertragsvordrucke mehr)

 

Den vollständigen Ausdruck mit allen Vertragsexemplaren (4 Exemplare: für die Kammer, den Ausbildenden, den Auszubildenden und ein Exemplar zur weiteren Verwendung) und Anlagen (Anlage zum betrieblichen Ausbildungsplan, ggf. ärztliches Attest, Ergänzung zum BAV_gemäß NachwG, Nachweise über vorherige Ausbildung, etc.) senden Sie bitte direkt an die:


Handwerkskammer OMV

Handwerkerbildungszentrum Neustrelitz

Lehrlingsrolle, Frau Daniela Kaczensky

Straße des Handwerks 1

17235 Neustrelitz


Tel.: 03981 247712
Fax: 03981 247730
Kaczensky.Daniela@hwk-omv.de


Aktuelle Informationen zu den Aus- und Fortbildungsberufen im Handwerk finden Sie unter:

www.bibb.de/de/berufeinfo.php/search

Neben einer detaillierten Berufsbeschreibungen finden Sie dort Rahmenlehrpläne, Rechtsgrundlagen und Zeugniserläuterungen.

Informationen zum Führen des Ausbildungsnachweises

► Empfehlung des Hauptausschusses des BIBB  vom 01. September 2020 für das Führen des Ausbildungsnachweises

GESETZESÄNDERUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG SEIT 01.01.2020

Durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sind zum 1. Januar 2020 einige Änderungen für Auszubildende in Deutschland eingeführt worden.

► ausführliche Informationen bei der Handwerkskammer OMV

► Hinweise des ZDH zur Umsetzung der Mindestausbildungsvergütung

Informationen zum

Die Bundesagentur für Arbeit informiert im

über aktuelle Fördermöglichkeiten der Lehrlingsausbildung.


Sie wollen einen Lehrling einstellen – was ist zu tun?




Zum Ausfüllen des Vertrages:
Urlaubsanspruch bis 18 Jahre nach dem Jugendschutzgesetz d.h.ab 18 Jahren nach Tarif (Hinweis:  1 Woche = 6 Werktage = 5 Arbeitstage)

  • bei Jugendlichen unter 16 Jahren – mindestens 30 Werktage
  • bei Jugendlichen unter 17 Jahren – mindestens 27 Werktage
  • bei Jugendlichen unter 18 Jahren – mindestens 25 Werktage
  • (Stichtag ist der 01. 01. des Jahres)
  • Merkblatt Urlaub


Probezeit:
Die Probezeit ist fester Bestandteil der Ausbildungszeit. In dieser Zeit haben der Arbeitgeber und der Lehrling die Möglichkeit, sich Sicherheit darüber zu verschaffen, ob ihre Wahl die richtige war. Die Dauer der Probezeit beträgt mindestens 1 Monat, maximal 4 Monate. Das Berufsausbildungsverhältnis kann während der Probezeit beidseitig ohne Angaben von Gründen schriftlich gekündigt werden.


Arbeitszeit:
Die Dauer der täglichen Arbeitszeit beträgt für Auszubildende unter 18 Jahren 8 Stunden und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich.

Berufsschule:
Nach Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule anmelden. Wo die zuständige Berufsschule ist, erfahren Sie bei der Kreishandwerkerschaft. Der Lehrbetrieb hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Für ggf. anfallende Fahrt- und Unterbringungskosten für die Teilnahme am Berufsschulunterricht muss der Auszubildende selbst aufkommen (Turnuspläne).


Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne – rufen Sie uns an!




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