BZK - Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft
Mönchstraße 48, 18439 Stralsund
Kontaktdaten:
Web // www.bzk-bildung.de
Mail to // info@bzk-bildung.de
Mobil 1 // +49 (0) 151 – 23641657 (Sven Belter)
Mobil 2 // +49 (0) 171 – 1248231 (Steven Bleck)
Festnetz // +49 (0) 03831 - 444 400 4
Bitte erstellen Sie die Lehrverträge über das neue Online-Formular auf der Homepage der Handwerkskammer OMV:
https://www.hwk-omv.de/18,0,lvform.html (bitte verwenden Sie keine alten Vertragsvordrucke mehr)
Den vollständigen Ausdruck mit allen Vertragsexemplaren (4 Exemplare: für die Kammer, den Ausbildenden, den Auszubildenden und ein Exemplar zur weiteren Verwendung) und Anlagen (Anlage zum betrieblichen Ausbildungsplan, ggf. ärztliches Attest, Ergänzung zum BAV_gemäß NachwG, Nachweise über vorherige Ausbildung, etc.) senden Sie bitte direkt an die:
Handwerkskammer OMV
Handwerkerbildungszentrum Neustrelitz
Lehrlingsrolle, Frau Daniela Kaczensky
Straße des Handwerks 1
17235 Neustrelitz
Tel.: 03981 247712
Fax: 03981 247730
Kaczensky.Daniela@hwk-omv.de
www.bibb.de/de/berufeinfo.php/search
Neben einer detaillierten Berufsbeschreibungen finden Sie dort Rahmenlehrpläne, Rechtsgrundlagen und Zeugniserläuterungen.
► Empfehlung des Hauptausschusses des BIBB vom 01. September 2020 für das Führen des Ausbildungsnachweises
Durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sind zum 1. Januar 2020 einige Änderungen für Auszubildende in Deutschland eingeführt worden.
► ausführliche Informationen bei der Handwerkskammer OMV
► Hinweise des ZDH zur Umsetzung der Mindestausbildungsvergütung
Informationen zum
Die Bundesagentur für Arbeit informiert im
über aktuelle Fördermöglichkeiten der Lehrlingsausbildung.
Sie wollen einen Lehrling einstellen – was ist zu tun?
Zum Ausfüllen des Vertrages:
Urlaubsanspruch bis 18 Jahre nach dem Jugendschutzgesetz d.h.ab 18 Jahren nach Tarif (Hinweis: 1 Woche = 6 Werktage = 5 Arbeitstage)
Probezeit:
Die Probezeit ist fester Bestandteil der Ausbildungszeit. In dieser Zeit haben der Arbeitgeber und der Lehrling die Möglichkeit, sich Sicherheit darüber zu verschaffen, ob ihre Wahl die richtige war. Die Dauer der Probezeit beträgt mindestens 1 Monat, maximal 4 Monate. Das Berufsausbildungsverhältnis kann während der Probezeit beidseitig ohne Angaben von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Arbeitszeit:
Die Dauer der täglichen Arbeitszeit beträgt für Auszubildende unter 18 Jahren 8 Stunden und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich.
Berufsschule:
Nach Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule anmelden. Wo die zuständige Berufsschule ist, erfahren Sie bei der Kreishandwerkerschaft. Der Lehrbetrieb hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Für ggf. anfallende Fahrt- und Unterbringungskosten für die Teilnahme am Berufsschulunterricht muss der Auszubildende selbst aufkommen (Turnuspläne).
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne – rufen Sie uns an!
Wir haben für Sie die wichtigsten Formulare zusammengestellt.
Weitere Formulare der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern finden Sie hier:
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